unsere Leistungen

Verkehrswertgutachten / Gutachten durch Sachverständiger für Immobilien und Immobiliengutachter Gutachter Haus und Wohnung in Neuss, Düsseldorf, Kaarst und Umgebung

Klassische Immobilienbewertungen, Gutachten, Kurzgutachten, Vollgutachten

Als Sachverständiger Immobilien Kaarst, Neuss, Düsseldorf und Umgebung erstellen wir fundierte und marktnahe Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB, für unbebaute und bebaute Grundstücke, Wohn- und Gewerbeimmobilien, Wohnungs- und Teileigentum.

 

Alle Grundlagen und Daten, auf denen das Immobiliengutachten basiert, werden in übersichtlicher und transparenter Form dargestellt, um Ihnen das Verfahren der Wertermittlung so nachvollziehbar wie möglich zu machen.

 

Vollgutachten enthalten ausführliche, spezifische und detaillierte Objektbeschreibungen; bei Kurzgutachten wird hierauf verzichtet. Der Verkehrswert wird prägnant und verständlich dargestellt.

Als erfahrener Sachverständiger Immobilien Kaarst, im Rhein-Kreis-Neuss und Sachverständiger für Immobilienbewertung Neuss und Düsseldorf beraten wir Sie natürlich, welche Art von Gutachten für Ihren Zweck sinnvoll ist.

Sie wollen ein Haus kaufen in Neuss Kaarst Düsseldorf und Umgebung?

Stellungnahme durch Sachverständiger Immobilien Gutachter in Neuss, Kaarst, Düsseldorf und Umgebung

Wir empfehlen bei einem beabsichtigten Immobilienkauf vorher ein Gutachten oder eine Stellungnahme durch einen professionellen Gutachter für Immobilien in Neuss, Kaarst, Düsseldorf und Umgebung in Auftrag zu geben. Gerade scheinbar günstige Angebote mit „kleinen“ Mängeln erweisen sich nach dem Erwerb einer Immobilie häufig als überteuert.
Gerne unterstützen und begleiten wir Sie mit unserer Expertise als Sachverständiger für Immobilienbewertung bei immobilienspezifischen Problemen.

Beleihungswertgutachten

  • Wir erstellen Beleihungswertgutachten nach §16 PfandBG (Pfandbriefgesetz) für Banken und Investoren, im Zusammenhang mit der Finanzierung von Immobilien.

Überprüfung von Immobiliengutachten

Überprüfungen von Immobiliengutachten werden immer dann erforderlich, wenn eine Partei mit der gegenwärtigen Wertermittlung durch einen Immobiliengutachter nicht einverstanden ist. In diesem Fall überprüfen wir die vorliegende Wertermittlung, zeigen Ihnen eventuelle Schwachstellen auf und erstellen ggf. ein Gegengutachten.

Immobilienbewertung von Rechten und Belastungen

Immobilienbewertung von

  • Wohnungs- und Nießbrauchrechten
  • Baulasten und Dienstbarkeiten
  • Erbbaurecht
  • Verrentung von Kaufpreisen

Für jedes Immobiliengutachten führen wir intensive Markt- und Standortrecherchen durch, um fundierte Aussagen hinsichtlich der Marktgängigkeit der zu bewertenden Immobilie treffen zu können. Jedes Immobiliengutachten wird individuell nach auftragsgemäßen Vorgaben erstellt. Die Qualitätssicherung erfolgt durch das Vier-Augen-Prinzip bei der Endkontrolle jedes Immobiliengutachtens.

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