Honorar

Honorar

Verkehrswertgutachten


Hier ist zunächst zu unterscheiden, ob das Verkehrswertgutachten von einem Gericht oder einer Privatperson in Auftrag gegeben wird.

Honorar für das Privatgutachten

Beim Privatgutachten ist das Honorar zwischen dem Auftraggeber und dem Immobiliengutachter grundsätzlich frei verhandelbar.

 

In der Praxis hat es sich als sinnvoll herausgestellt, hierüber einfach vorab zu sprechen. Wir geben Ihnen dann gern eine Auskunft zu den zu erwartenden Kosten und vereinbaren dann vor der Auftragserteilung einen Festpreis.

 

Ein ausführliches und gerichtsfestes Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erstellen wir ab 952,00 inkl. MwSt.

Honorar für das Gerichtsgutachten

Für Gutachten, die das Gericht in Auftrag gibt, gelten die Bestimmungen des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes (JVEG).

Kurzgutachten

Die Kosten für ein Kurzgutachten beginnen bei € 595,00 inkl. MwSt. Bitte erfragen Sie das Honorar für Ihren konkreten Fall. Auch hier werden wir immer zu einem vorher vereinbarten Festpreis tätig.

Kaufberatung

Das Honorar für die Kaufberatung beträgt 476,00 inkl. MwSt. für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser ohne Schwierigkeitsstufen.

 

Liegen Schwierigkeitsstufen wie z.B. Erbbaurecht, Wohnungsrecht oder Nießbrauch vor, erhöht sich der Aufwand und damit auch der Preis. In diesem Fall sollte bitte das Honorar vor dem Ortstermin besprochen werden.

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